Nr. 081/21
B3, Brandmeldeanlage
Verlauf der Tätigkeit
Die Brandmeldeanlage hat aufgrund eines rauchenden Staubsaugers ausgelöst. Es war keine Tätigkeit der Feuerwehr erforderlich.
Die Brandmeldeanlage hat aufgrund eines rauchenden Staubsaugers ausgelöst. Es war keine Tätigkeit der Feuerwehr erforderlich.