Nr. 110/21
B2, Ausgelöster Heimrauchmelder
Verlauf der Tätigkeit
Die Wohnungstür wurde durch die Feuerwehr geöffnet. Es wurde kein Rauch und kein Feuer vorgefunden. Auslösung des Melders wegen technischem Defekt. Somit war für die Feuerwehr kein weiterer Einsatz nötig. Die Einsatzstelle wurde der Polizei übergeben.